Im Kaiserreich Cendara gibt es verschiedene Institutionen, welche auch dem eher weniger gebildeten Bürger zumindest ein Begriff sein sollte.

Das Cendarische Recht

Das Cendarische Recht – die sogenannte «Constitutio Criminalis Juliana» – regelt die Rechtsprechung. Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht um ein lückenloses juristisches Werk und die juristische Fakultät zu Hundertbrück ist stets um Verbesserungen bemüht.

Constitutio Criminalis Juliana

(Anmerkung: Das Cendarische Recht ist zwar grundsätzlich für jedermann zugänglich. Der «Durschnitts-Charakter» in Cendara wird sich aber bisher kaum damit auseinandergesetzt haben. Es ist nicht spielfördernd, wenn jeder Hinz und Kunz detailierte Kenntnisse des Rechtssystems hat oder gar mit einer Abschrift der Constitutio durch die Gegend läuft. Dies sollte ausdrücklich juristisch geschulten Personen vorbehalten sein!)

Die Akademie

(Beschreibung folgt demnächst)

 

Die Gilden und Innungen

Gilden und Innungen sind Zusammenschlüsse von Handwerker und Händler. Der Unterschied zwischen einer Gilde und einer Innung besteht in ihrem Einzugsgebiet. Eine Gilde besteht über das gesamte cendarische Reichsgebiet währenddem eine Innung auf ein kleineres Gebiet beschränkt ist. Sie sind lokal oder regional organisiert.

Die folgenden Gilden und Innungen sind in Cendara bekannt:

  • Heilergilde (Kontakt: …)
  • Abenteurer-Innung zu Archenwall und Trutz (Kontakt: …)
  • Botengilde (Kontakt: …)

 

Die Cendarischen Truppen

Wie in einem Feudalsystem üblich, ist die militärische Verteidigung des Reiches dezentral organisiert. Jedes Königreich, jedes Herzogtum oder Fürstentum hat seine eigenen Truppen. Diese sind sehr unterschiedlich organisiert und ausgerüstet. Es gibt jedoch auch eine eher kleine kaiserliche Truppe, welche im wesentlichen die folgenden Aufgaben erfüllt:

  • Sicherung der Reichsstrassen und der kaiserlichen Zollstationen
  • Schutz ihrer kaiserlichen Majestät sowie andere cendarischer Würdenträger
  • Spezialaufgaben